Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: Tipps

Wie funktioniert der Weg zurück in die GKV? Wer sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat und gerne zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, der steht vor der Frage, welche Optionen es dafür gibt. Hier finden sich die besten Tipps, um dieses Ziel zu erreichen.

Der Weg für Angestellte in die gesetzliche Krankenversicherung

Es gibt viele Menschen, die in einem Angestelltenverhältnis sind und dennoch eine Versicherung in der PKV haben. Die Gründe dafür sind vielseitig. Gerade dann, wenn man noch recht jung ist, ist diese Entscheidung durchaus sinnvoll. Wer jedoch einen Wechsel durchführen möchte, der steht vor einem Problem. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn das Bruttoeinkommen pro Jahr die Grenze von 64.350 Euro nicht überschreitet.

Doch wie soll jemand, der mehr verdient, dies schaffen? Hier gibt es verschiedene Wege. Es ist möglich, sich für eine gewisse Zeit auf Teilzeit setzen zu lassen und so das Einkommen zu senken. Inwieweit dies beim Arbeitgeber möglich ist, kommt sicher auch auf das persönliche Verhandlungsgeschick an. Hierbei handelt es sich um eine Brückenteilzeit, die ein Rückkehrrecht beinhaltet.

Eine Reduzierung des Einkommens ist aber auch noch auf andere Weise möglich. So kann beispielsweise ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. Für eine gewisse Zeit lässt sich auf diese Weise das Einkommen reduzieren und später wieder steigern.

Ebenso gibt es die Option, sich für eine Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden und den Betrag über einen gewissen Zeitraum sogar zu erhöhen. Im Jahresbrutto kommt es dann zu einem geringeren Betrag, was den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtert.

Der letzte Ausweg

Wenn die genannten Tipps keine Hilfe darstellen und sich nicht umsetzen lassen, gibt es noch zwei weitere Optionen, die allerdings etwas mehr Aufwand nach sich ziehen. Der erste Tipp ist es, sich für eine gewisse Zeit arbeitslos zu melden. Es reicht bereits ein Monat der Arbeitslosigkeit aus, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Die zweite Option besteht darin, sich für eine Krankenversicherung im europäischen Ausland zu entscheiden. Diese kann durch einen Umzug oder durch einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen vor Ort in Anspruch genommen werden. Allerdings ist es notwendig, wenigstens 12 Monate in der europäischen Krankenversicherung zu bleiben.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Eine weitere Problematik haben Selbstständige, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben und nun wieder den Wechsel in den Fokus stellen. In diesem Fall gibt es eigentlich nur zwei Optionen.

  1. Der Weg zurück in das Angestelltenverhältnis

Es ist möglich, sich im Hauptberuf wieder anstellen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um einen 450-Euro-Job handeln darf. Die Festanstellung muss den Großteil der Arbeitszeit beinhalten und auch den Hauptverdienst mit sich bringen. Wenn dies erfolgt ist, kann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

  1. Die Familienversicherung nutzen

Die zweite Lösung ist es, sich für die Geschäftsaufgabe zu entscheiden und dann in die Familienversicherung des Partners zu wechseln. Die Familienversicherung ist beitragsfrei. Wer als Selbstständiger in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der hat auch die Möglichkeit, sich nach der Geschäftsaufgabe arbeitslos zu melden.

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem dann erschwert, wenn der Versicherungsnehmer das Alter von 55 Jahren schon überschritten hat. Hier bleibt oft nur noch der Weg über die Familienversicherung. Eine Beratung beim zuständigen Amt kann dabei helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.

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