Der reibungslose Ablauf einer Reise ist oft entscheidend für die Erholung und Zufriedenheit der Urlauber. Doch nicht immer verläuft alles nach Plan, und genau hier kommt das Reiserechte ins Spiel, das jedem Urlauber zustehen.
Rechte für Flugreisende
Im Jahr 2023 erlebten Passagiere an deutschen Flughäfen eine erhebliche Anzahl von Verspätungen und Flugausfällen. Etwa 30% aller Passagiere waren von solchen Störungen betroffen, eine Steigerung gegenüber den 17% des Vorjahres. Besonders betroffen war der Flughafen Frankfurt am Main, an dem rund 40,2% der Flüge verspätet waren oder ausfielen.
Bei Flugverspätungen und -ausfällen haben Passagiere in der EU rechtliche Ansprüche auf Entschädigung, insbesondere wenn die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder schlechtes Wetter bedingt ist. Bei Verspätungen ab drei Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderung können Reisende je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung beanspruchen. Auch Flugentschädigung bei Streik kann als Anspruch bestehen, sofern der Streik nicht als außergewöhnlich gilt und die Airline die Störung hätte vermeiden können.
Entschädigungen bei Kreuzfahrten
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen haben umfangreiche Rechte, wenn es zu Problemen kommt. Wird eine Kreuzfahrt vor der Abreise abgesagt, steht den Reisenden eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises oder eine Ersatzkreuzfahrt zu. Ändert sich die Reiseroute erheblich, zum Beispiel durch das Auslassen wichtiger Häfen oder durch lange Verzögerungen, können Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Entschädigungen hängen oft von den Geschäftsbedingungen der Reederei ab, beinhalten jedoch in vielen Fällen Teilrückerstattungen oder Gutscheine für zukünftige Reisen.
Zugreisen: Diese Rechte haben Passagiere
Im Jahr 2023 erreichte die Deutsche Bahn im Fernverkehr nur eine Pünktlichkeit von 58,6 Prozent, was deutlich unter dem selbst gesteckten Ziel von über 70 Prozent liegt. Die Häufigkeit von Verspätungen wurde durch zahlreiche Baustellen verschärft, die zu umfangreichen Verzögerungen führten. Fahrgäste, die von Verspätungen ab 60 Minuten betroffen sind, können Entschädigungen beanspruchen, die je nach Verspätungsdauer zwischen 25% und 50% des Ticketpreises liegen. Um eine Entschädigung zu erhalten, sollten Betroffene ihre Ansprüche zeitnah beim jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden, idealerweise mit allen relevanten Fahrtinformationen und Belegen. Dies hilft, die Forderungen effizient zu bearbeiten und sicherzustellen, dass ihnen keine Entschädigung entgeht.
Wenn ein Zug ausfällt, muss das Bahnunternehmen den Passagieren entweder den Ticketpreis vollständig erstatten oder eine alternative Transportmöglichkeit anbieten. Alternativ kann eine spätere Zugverbindung genutzt werden, wobei die Bahn die Kosten dafür übernehmen muss. Passagiere haben zudem Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, wenn die Wartezeit erheblich ist. Bei längeren Verzögerungen oder Ausfällen ist eine Entschädigung von bis zu 50% des Ticketpreises möglich.
Probleme im Hotel: Reisende müssen sich das nicht gefallen lassen
Es kann auch Schwierigkeiten mit der Unterkunft vor Ort geben. Wird das Zimmer etwa nicht wie gebucht bereitgestellt, kann eine Mängelanzeige beim Hotel gemacht werden. Das gilt auch, wenn es nicht der Beschreibung entspricht. Bleibt das Problem ungelöst, besteht Anspruch auf eine Preisminderung. Bei erheblichen Mängeln dürfen Reisende den Reisevertrag kündigen und eine Rückerstattung verlangen. Schadensersatz ist möglich, etwa bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Hygienemängel. Lärm oder Bauarbeiten, die den Aufenthalt stören, können ebenfalls eine Preisminderung rechtfertigen. Alle Mängel sollten umgehend dokumentiert und dem Hotel gemeldet werden. So lässt sich eine lückenlose Rückerstattung optimal begründen und vor allem belegen. Wer die Unterkunft über einen Reiseanbieter gebucht hat, sollte ihn noch vor Ort über die Mängel in Kenntnis setzen und um eine zeitnahe Klärung bitten.