Stethoskop
Stethoskop, Bild: unsplash

Versicherungspflicht in der Schweiz: Dies gilt es zu beachten

Die Schweiz hat, wie viele andere europäischen Länder auch, ein soziales Gesundheitssystem eingeführt, welches ebenfalls die Wichtigkeit von Krankenversicherungen ermahnt und deren Inanspruchnahme gesetzlich geregelt hat. Auch wenn die Schweiz hinsichtlich zu den teuersten Staaten der Welt gehört, das System sorgt für ein zufriedenstellendes Resultat für die Bevölkerung.

Grundsätzlich ist es so, dass alle Menschen, die in der Schweiz eine Wohnhaft angemeldet haben oder dort erwerbstätig sind, eine Krankenversicherung abschließen müssen. Dies ist keine Frage des eigenen Ermessens, die Regierung der Schweiz hat dies zur Pflicht gemacht. Hierbei gelten festgelegte Regeln, die man wissen muss. Wie es bei anderen Angelegenheiten ebenfalls der Fall ist, man muss sich selbst informieren.

Eine Krankenversicherung ist abzuschließen – in diesen Fällen

Wie bereits erwähnt, wohnt man in der Schweiz, dann muss man sich bei dem zahlreichen Versorgen für eine Krankenversicherung entscheiden. Ist man Laie und sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr, dann schafft die PrimApp Abhilfe. Mit dieser lassen sich die Angebote und Konditionen der Krankenversicherer in der Schweiz übersichtlich miteinander vergleichen. Hierbei lassen sich vorab alle wichtigen Informationen angeben, die für die Erstellung von individuell angepassten Tarifen in einer übersichtlichen Auflistung notwendig sind.

Eine Krankenversicherung ist auch für jedes Mitglied einer Familie abzuschließen. In Deutschland beispielsweise existiert die Möglichkeit, dass man eine Familienversicherung abschließt. In der Schweiz jedoch muss ein jedes Kind, innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt, für eine separate Krankenversicherung angemeldet werden. Des Weiteren gilt der Abschluss einer Versicherung auch für ausländische Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Schweiz für bis zu drei Monate tätig sind.

Das hat es mit Prämie und Franchise auf sich

Bei der Prämie handelt es sich um den Beitrag, der jeden Monat an die Krankenkasse abgeführt werden muss. Wie hoch die Krankenkassenprämie ist, dies ist abhängig vom ausgewählten Versorger und vom Wohnsitz. Nicht nur nach Anbieter, ebenfalls von Kanton zu Kanton variieren die Höhen der Prämien. Hierbei gilt die Regel, dass Kinder und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren geringere Beiträge bezahlen müssen.

Die Franchise ist die Summe, die man selbst für die Gesundheit aufbringen muss. Hier lässt sich die Höhe individuell anpassen, muss jedoch mindestens 300 und darf maximal 2 500 Franken betragen. Die Höhe der Franchise kann von voraussehbaren Behandlungen und Krankenhausaufenthalten abhängig gemacht werden und dient dazu, dass nicht erst hinterher größere Rechnungen bezahlt werden müssen. Ist die Franchise aufgebraucht, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für alle weiteren Maßnahmen, die im Rahmen einer gewöhnlichen Gesundheitserhaltung notwendig sind.

Selbstbehalt: Gesundheitskosten werden nie zu 100 % übernommen

Ist die Franchise aufgebraucht, dann muss man sich als Versicherter fortan mit 10 % pro Rechnung an weiteren Gesundheitskosten beteiligen. Hier existiert jedoch eine Begrenzung von 700 Franken, weshalb man sich maximal mit der Summe der Franchise plus 700 Franken an den Ausgaben beteiligen muss.

 

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