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Plastikgeld – wie kann ich mit Kreditkarte bezahlen?

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Bis weit in die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein galt auch in Deutschland ein über Jahrhunderte gewachsener Grundsatz – Ware gibt´s nur gegen Bargeld. Inzwischen hat sich dieses Bild im Alltag deutlich verändert. Durch die Einführung von Buchgeld und Konten für die breite Masse hat der bargeldlose Zahlungsverkehr an Bedeutung gewonnen – unter anderem durch den Einsatz von Kreditkarten.

Während viele Verbraucher die Verwendung einer ec-Karte als selbstverständlich empfinden, ist der Einsatz von Kreditkarten nicht immer alltäglich. Einer der Gründe, warum vielleicht auch Sie bisher darauf verzichtet haben, sind die Kosten für Kreditkarten. Auf der anderen Seite sind die Zahlungsmöglichkeiten nicht immer klar.

Bezahlen mit Unterschrift oder PIN

Dabei ist für Sie als Besitzer einer Kreditkarte deren Einsatz denkbar einfach – und unterscheidet sich in einigen Bereich kaum von der Verwendung jener Karte für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, die Sie für das Girokonto erhalten haben. In Geschäften, Restaurants oder Hotels werden die Daten des Magnetstreifens bzw. eines integrierten Mikrochips Ihrer Karte über das POS-Terminal (POS = Point of Sale) ausgelesen, erfasst und weiterverarbeitet (es wird unter anderem geprüft, ob die Kreditkarte überhaupt zur Zahlung zugelassen, eine Sperrung vermerkt ist usw.).

Für die Autorisierung der Zahlung bedarf es dann letztlich nur noch eines Schrittes – Ihrer Unterschrift oder der Eingabe einer PIN. Letztere Zahlweise ist für Kreditkarten gerade in Geschäften nicht unbedingt die Regel. Nutzen Sie die Karte dagegen an Geldautomaten, kommen Sie um den Einsatz einer PIN nicht herum. Mittlerweile stellen jedoch immer mehr Unternehmen auf die Zahlung mit PIN um, da dies als sicherer gilt.

Diese Art und Weise der Bezahlung ist aber nur eine Möglichkeit, wie sich Ihre Kreditkarte nutzen lässt. Das klassische Bild in den Köpfen vieler Verbraucher ist nach wie vor die Übertragung der Kartendaten über sogenannte Imprinter auf den Abrechnungsbeleg. Voraussetzung: Die Kartendaten sind in Hochprägung angebracht. Andernfalls ist Ihre Kreditkarte für den Einsatz der sogenannten „Ritsch-Ratsch“-Geräte nicht geeignet. Letztlich muss auch hier die Zahlung per Unterschrift autorisiert werden.

Kontaktlos zahlen – per NFC-Verfahren

Ein relativ neues und bislang nur begrenzt im Einsatz befindliches Verfahren für den Zahlungsverkehr mit Ihrer Kreditkarte ist das NFC-Verfahren (Near Field Communication). Über kurze Strecken lassen sich mit einem speziellen Chip alle relevanten Bezahldaten an ein Lesegerät übermitteln und müssen nur noch autorisiert werden.

Bleibt noch eine letzte Zahlungsmöglichkeit, die sich vor allem im E-Commerce etabliert hat – das Bezahlen im Internet mittels Karten- und Sicherheitsnummer (die Kartenprüfnummer ist auf der Rückseite angebracht). Zusammen mit den anderen personenbezogenen Daten und der Kreditkartengesellschaft können Sie so bequem einkaufen und die Wartezeit deutlich verkürzen. Übrigens: Mit diesen Daten lässt sich Ihre Kreditkarte auch im stationären Handel einsetzen – wenn der Verkäufer die Daten von Hand auf den Beleg überträgt. Hier noch einmal die Zahlungsmöglichkeiten der Kreditkarten im Überblick:

  • Zahlung mittels Magentstreifen- oder Mikrochip-Übertragung (Unterschrift erforderlich)
  • Auch die Zahlung per PIN wird immer beliebter (an Geldautomaten obligatorisch)
  • Imprinter werden immer weiter zurückgedrängt
  • NFC-Verfahren (kontaktlos)
  • Online-Zahlung mit Kreditkartennummer und Sicherheitsziffer

Sicherheit beim Bezahlen mit der Kreditkarte

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr spielt Sicherheit eine große Rolle. Ein Anspruch, der vor Ihrer Kreditkarte nicht haltmacht. Speziell das NFC- und MOTO-Verfahren (Mail-Order/ Telephone-Order; Synonym für die Nutzung etwa im E-Commerce) werden kritisch betrachtet. Versuche haben gezeigt, dass sich die Daten im NFC-Verfahren mit Empfängern durch Dritte auslesen lassen. Und auch einzelne Schritte im MOTO-Verfahren bieten – etwa bei der Übermittlung von Daten – Angriffsfläche.

Zudem besteht die Gefahr, dass eine Unterschrift gefälscht werden kann. Wesentlich mehr Sicherheit bietet der Einsatz Ihrer Kreditkarte mit PIN – ohne die zum Beispiel im NFC-Verfahren keine höheren Umsätze getätigt werden können. Unterm Strich bleibt der Einsatz einer Kreditkarte – wie die Nutzung anderer Bezahlmöglichkeiten – mit einem gewissen Restrisiko behaftet. Sie als Besitzer sind daher umso mehr gefragt, wenn es um den Schutz sensibler Zahlungsdaten der Kreditkarte geht.

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