Mietvertrag
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Mietvertrag unterschreiben: mit diesen Tipps vermeiden Sie Fallstricke

Eine Wohnung oder ein Haus zu mieten, ist in manchen Regionen Deutschlands einfacher als in anderen. Besonders in Großstädten bleibt die Mietsituation nach wie vor angespannt. Doch egal wie stark der zeitliche Druck bzw. der Zugzwang auch ist, es lohnt sich den Mietvertrag vor der Unterschrift genauer unter die Lupe zu nehmen. Nur so vermeiden Sie unnötige Fallstricke, die Ihnen später womöglich das Leben schwer machen.

Sicher ist sicher: Verwenden Sie für den Mietvertrag Vorlagen

Das Vertragswerk für ein Mietobjekt regelt immer die Rechte sowie Pflichten beider Mietparteien. Sowohl Vermieter als auch Mieter unterzeichnen eine beiderseitige Willenserklärung. Diese Verträge zählen zu den Standardverträgen, und dennoch können einzelne Formulierungen dem Mieter zum Nachteil gereichen. Hinzu kommt, dass die Verträge regelmäßig den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst sein sollten. In aller Regel wird der Mietvertrag vom Vermieter gestellt. Sie können diesem jedoch auch einen Standardmietvertrag präsentieren bzw. dessen Vorschlag mit Mietvertrag Vorlagen vergleichen.

Angaben zu Mieter und Vermieter

Besondere Beachtung finden sollte die Auflistung aller Vertragsbeteiligten. Beim Vermieter müssen alle Wohnungsinhaber genannt werden, etwa das Ehepaar Müller oder die Erbengemeinschaft Meier usw. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass alle Mieter namentlich genannt und gemeldet werden. Gerade bei der Zusammenstellung einer WG oder bei unverheirateten Paaren kann ein Versäumnis zu ernsten Problemen im Nachhinein führen.

Mietobjekt beschreiben

Exakte Daten zum Mietobjekt gehören in jeden Vertrag. Insbesondere die korrekte Quadratmeterzahl, die Anzahl der Räume sowie der Festeinbauten, die genutzt werden können. Achten Sie darauf, dass die Gemeinschaftsflächen genannt werden, die Ihnen zur Nutzung mit überlassen werden. Beispielhaft seien hierfür zu nennen: Fahrradraum, Trockenraum für Wäsche, Kellerabteil, Gartenmitbenutzung. Vielfach werden für den Stellplatz einzelne Stellplatzmietverträge geschlossen.

Miethöhe prüfen

Inwiefern die erhobene Miete dem tatsächlich ortsüblichen Niveau entspricht, können Mieter über den regionalen Mietspiegel prüfen. Dieser ist bei Mieterschutzvereinen oder der Gemeindeverwaltung erhältlich. Interessant bleibt außerdem, ob es sich im Mietvertrag um eine Inklusivmiete handelt, also alle Nebenkosten bereits abgedeckt sind. In aller Regel stellen die Vermieter aufgrund von Erfahrungswerten die Nebenkosten sowie Betriebskosten separat in Rechnung. Je nach Region schwanken diese zwischen 2 € und 3 € auf den Quadratmeter.

Vorsicht bei Zeitmietverträgen

Mitunter möchten Vermieter den Mietvertrag zeitlich begrenzen bzw. das Kündigungsrecht für beide Parteien für einen gewissen Zeitraum ausschließen. Nach dem Gesetz kann jedoch der Eigentümer sowieso nur schwer seinem Mieter fristgerecht kündigen, etwa bei Eigenbedarf. Dem Mieter indes steht in aller Regel jederzeit die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten offen.

Die Klausel für Kleinreparaturen prüfen

Ein häufiger Streitpunkt bei Mietverträgen stellt die Klausel für Kleinreparaturen dar. Die Kostenübernahme für einzelne Reparaturmaßnahmen ist durchaus rechtens, jedoch muss sie sich auf Einbauten der Wohnung beziehen, die der Mieter regelmäßig nutzt. Desweiteren ist eine klar definierte Begrenzung der Höhe der Kosten erforderlich.

Tipp: Bringen Sie außerdem in Erfahrung, ob Haustiere gestattet sind. Interessant könnte auch das Thema „Untervermietung“ für Sie werden. Weitere Mitbewohner müssen dem Vermieter gemeldet werden. Es besteht immer die Möglichkeit, den Mietvertrag vor der Unterschrift vom Mieterverein oder der Verbraucherschutzzentrale prüfen zu lassen.

Fazit: Wie bei anderem Vertragswerk auch, kommt es bei Mietverträgen auf die Formulierungen sowie das Kleingedruckte an. Vertragsvorlagen garantieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Vertrag eingehalten werden und einzelne Vertragsbestandteile nicht zum Nachteil des Mieters ausgelegt werden. Verbraucherschutzzentralen oder Mietervereine prüfen die Verträge bei Bedarf vor der Unterschrift beider Parteien.

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