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Hartz IV – Überblick und Tipps zum ALG II

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Unzweifelhaft kontrovers diskutiert, ist die Sozialleistung Hartz IV in unserer Gesellschaft fest verankert. Die Regelung trat am 01.01.2005 in Kraft und ersetzte die bis dahin gängige Sozialhilfe. Geregelt wird die Sozialleistung durch das zweite Sozialgesetzbuch, genauer gesagt durch den zweiten Teil des Gesetzbuches. Die Neuregelung des Sozialrechts betraf jedoch nicht allein die damalige Sozialhilfe. Gleichfalls wurde das Arbeitslosengeld massiv umgestaltet und in seiner Länge erheblich verkürzt. Zusammengefasst lässt sich sagen

  • Hartz IV ersetzt die Sozialhilfe auf Niveau der Grundsicherung und
  • Hartz IV verkürzt den Leistungszeitraum des Arbeitslosengeldes.

Die Hintergründe für das ALG II

Im Vordergrund der Neuregelung der in Deutschland gezahlten Sozialleistungen stand, arbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und eine bessere Integrationsgrundlage zu erschaffen. An dieser Stelle setzen die kontroversen Diskussionen an, denn um fortan Hartz 4 zu erhalten, müssen sich Arbeitslose bereit erklären, jeden ihnen zumutbaren Job anzutreten. Da Hartz 4 überwiegend Langzeitarbeitslose betrifft, die keinen Anspruch mehr auf das gewöhnliche Arbeitslosengeld (ALG I) haben, muss das zuständige Jobcenter dafür Sorge tragen, Wiedereingliederungsmaßnahmen zu schaffen und jeden Empfänger der Sozialleistung in eine solche zu vermitteln. Ob die Maßnahmen zielführend sind oder ob Arbeitslose durch die Verpflichtung, jeden zumutbaren Arbeitsplatz zu besetzen, in einem Zwang enden, soll an dieser Stelle unkommentiert bleiben.

Die Bestandteile von Hartz IV

Das Arbeitslosengeld II setzt sich maßgeblich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • der Mietzahlung und
  • dem Regelsatz.

Die Höhe der Mietzahlung hängt von der tatsächlichen Miete des Bedürftigen ab, ist jedoch klaren Regelungen unterworfen. Hier gilt das Prinzip der „angemessenen Wohnkosten“, die dem SGB II zugrunde liegen und im § 22 SGB II geregelt sind. Die Kosten der Unterkunft enthalten gleichermaßen die tatsächlichen Heizkosten. Um den angemessenen Wohnraum genauer zu definieren, greift der Gesetzgeber auf klare Zahlen zurück. So darf/dürfen

  • eine Person auf bis zu 50 Quadratmetern,
  • zwei Personen auf bis zu 65 Quadratmetern und
  • drei Personen auf bis zu 80 Quadratmetern leben.

Je weiterer in der Bedarfsgemeinschaft lebender Person kommen 15 Quadratmeter hinzu. Eine Ausnahme stellen Säuglinge dar, durch die sich die Wohnungsgröße nicht erhöht. Besitzen ALG II-Bezieher Wohneigentum, dürfen sie dieses weiterhin bewohnen, sofern es nicht auf das vorhandene Vermögen angerechnet wird. Ist dies nicht der Fall, trägt der Staat mitunter die für das Wohneigentum anfallenden Zinsen, Steuern und Versicherungsbeträge.

Der Regelsatz, der seit dem 01.01.2014 auf 391,00 Euro pro Person aufgestockt wurde, setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

Posten Kosten
Nahrung/Getränke:

138,81 Euro

Freizeit/Unterhaltung:

43,17 Euro

Nachrichtenübermittlung:

34,53 Euro

Bekleidung:

32,84 Euro

Wohnen/Energie:

32,68 Euro

Innenausstattung/Haushaltsgeräte:

29,64 Euro

Dienstleistungen:

28,62 Euro

Verkehr:

24,63 Euro

Gesundheitspflege:

16,81 Euro,

Gaststättendienstleistungen:

7,74 Euro

Bildung:

1,49 Euro.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Konnten Sozialhilfeempfänger früher zusätzliche Ansprüche geltend machen, falls sie neue Kleidung benötigten oder ein Haushaltsgerät ersetzen mussten, müssen diese Kostenpunkte von der monatlichen Regelleistung beglichen werden.

Der Anspruch auf Hartz IV

Damit ein Anspruch auf Hartz IV vorliegt, muss die Hilfebedürftigkeit der antragstellenden Person vorliegen. Zudem wird die Sozialleistungen ausschließlich Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren gewährt. Liegt eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vor oder befindet sich die Person bereits im Rentenalter, greift die Grundsicherung.

Problematisch an der Gesetzgebung ist, dass durch den Hartz-IV-Bezug sämtliche Ansprüche auf weitere Gelder entfallen. So kann beispielswiese kein Wohngeld beantragt werden, auch das Kindergeld für im Haushalt lebende Kinder wird auf den Regelsatz angerechnet. Zudem stellen Haushalte, in denen ein ALG-II-Bezieher lebt, automatisch eine Bedarfsgemeinschaft dar, in der die Personen gegenseitig füreinander einstehen. Gerade bei Wohngemeinschaften kann dies zu einer Problematik führen, da der Antragsteller beweisen muss, dass er nicht durch die anderen im Haushalt lebenden Personen unterhalten wird.

Auf den folgenden Seiten gehen wir näher auf die einzelnen Gebiete der Sozialregelung zum Hartz IV ein.

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