Kostenlos Falschparken?! Geniale Idee oder Verkehrsbehinderung?

Vor allem in Städten ist das Falschparken ein leidiges Thema für alle Beteiligten: Die Autofahrer beklagen sich, weil viel zu wenig Parkplätze vorhanden sind und sie deshalb förmlich dazu gezwungen sind, ihr Auto auf dem Gehweg oder an anderen ungünstigen Orten abzustellen und ein Knöllchen zu riskieren, wenn sie schnell ein paar Besorgungen machen müssen. Oder sie laufen meilenweit für ein paar Brötchen und ein paar Hundert Gramm Wurst vom nächsten Parkplatz – wenn sie denn einen finden. Abhilfe für Autofahrer soll der Dienstleister mit seiner aktuellen Aktion „Ihr nächstes Knöllchen? Das zahlen wir.“ schaffen. Autofahrer sollten das aber keineswegs als Animation dazu auffassen, überall zu parken, wo sie wollen. Das kann nämlich dann so richtig teuer werden.

Was ist das?

Dabei handelt es sich um eine Art digitalen Briefkasten. Die Nutzer können ihre Post an den Dienstleister weiterleiten, der sie digitalisiert und versendet. Der Nutzer kann also von überall aus seine Briefpost online empfangen, egal, wo er sich gerade befindet. Empfängt ein Nutzer ein Knöllchen über den Dienstleister, zahlt er es bequem mit der PayNow Funktion und reicht es an den Dienstleister weiter – Der Nutzer bekommt dann den kompletten Betrag auf sein Konto erstattet.

Eine Animation zum Falschparken?

Mit Sicherheit dürfte diese Aktion wohl ziemlich kontrovers diskutiert werden, weil das so mancher Autofahrer vielleicht als Freibrief auffasst, sein Auto auf dem Behindertenparkplatz oder vor der Feuerwehrzufahrt abzustellen. Das könnte die Autofahrer aber ziemlich teuer zu stehen kommen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kassieren sie für das Falschparken nicht nur ein Knöllchen, sondern auch einen Punkt in Flensburg. Und möglicherweise ist das Auto gar nicht mehr da, wenn der Fahrer zurückkommt. Denn falsch geparkte Autos können auch abgeschleppt werden, was für den Halter ebenfalls teuer wird.

Wann gibt es Punkte für Falschparker?

Die Tatsache, dass ein Auto falsch geparkt wurde, beschert dem Fahrer noch keinen Punkt in der „Flensburger Verkehrssünderdatei“. Allerdings kommt es stark darauf an, wo das Auto falsch abgestellt wurde. Versperrt das parkende Auto nämlich einen Rettungsweg oder behindert Einsatzfahrzeuge, bedeutet das neben dem Bußgeld auch einen Punkt in Flensburg.

Wann darf ein parkendes Auto abgeschleppt werden?

Parkt ein Autofahrer sein Fahrzeug so ungünstig, dass es abgeschleppt wird, kommt ihn das richtig teuer zu stehen. Denn in aller Regel berechnet das Abschleppunternehmen dafür einen Betrag in Höhe von 200 bis 400 Euro. Hinzu kommt noch der Fahrtweg zum Depot, auf welchem das Fahrzeug abgestellt wird, was natürlich auch der Fahrer bezahlen darf.

Abgeschleppt werden Fahrzeuge, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer oder den Verkehrsbetrieb gefährden. Beispielsweise, wenn das Fahrzeug in einer Sicherheitszone abgestellt wird oder eine Feuerwehrzufahrt blockiert. Frei bleiben müssen ebenso Lieferwege und die Zufahrten von Tiefgaragen. Auch wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz abgestellt wurde oder Einfahrten zu privaten Grundstücken zugeparkt wurden, können die Eigentümer das Abschleppen veranlassen.

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