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Wörterbuch, Bild: unsplash

Beglaubigte Übersetzungen – wofür braucht man sie?

Wer Anträge einreicht, Bewerbungen losschickt oder sonstige Verwaltungsaufgaben erledigt, hat sicherlich schon mehrfach von ihnen gehört: Amtlich beglaubigte Kopien und Übersetzungen. Doch wofür sind diese Kopien wichtig und was zeichnet sie überhaupt aus?

Was sind amtlich beglaubigte Kopien und wozu dienen sie?

Amtlich beglaubigte Kopien sind solche, die von einer offiziellen Amtsstelle als „echt“ ausgewiesen wurden. Sie wurden in der Regel vor Ort gefertigt oder durch einen Beamten auf ihre Echtheit überprüft. Solche Kopien zeichnen sich durch einen Stempel und/ oder eine Unterschrift aus, die die Echtheit der Kopie bestätigt. Mit Echtheit ist gemeint, dass die Kopie einem Originaldokument entspricht, das tatsächlich in der Form existiert. Die Beglaubigung bestätigt auch, dass an dem Dokument keine Veränderungen vorgenommen wurden. Sie dient der einwandfreien Beweisfunktion und ermöglicht das Einreichen eines qualifizierten Dokumentes, ohne dass der Eigentümer sein Original abgeben muss.

Wofür werden beglaubigte Kopien und Übersetzungen benötigt?

Beglaubigte Kopien werden für eine Vielzahl offizieller Anträge und Verwaltungsschreiben benötigt. So verlangen einige Universitäten beispielsweise beglaubigte Kopien von früheren Abschlusszeugnissen (beispielsweise vom Abitur oder Bachelor-Zeugnis). Auch höhere Ausbildungsstellen wie Referendariat-Stellen für Lehrer und Juristen verlangen beglaubigte Kopien von Zeugnissen. Für Anträge aller Art werden auch zahlreiche andere Dokumente notwendig: Darunter befinden sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, Heiratsurkunden, Versicherungsabschlüsse, Diplomurkunden, Eheverträge, Sprachnachweise und Führungszeugnisse.

Neben einfachen beglaubigten Kopien werden auch beglaubigte Übersetzungen immer wichtiger. Dabei wird von einer offiziellen Stelle eine Übersetzung angefertigt und beglaubigt. Diese Dokumente werden relevant, wenn die Originale aus dem Ausland stammen und nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden. Auch für Bewerbungen im Ausland können beglaubigte Übersetzungen wichtig werden – etwa, wenn ein Zeugnis auf Englisch eingereicht werden muss. Beglaubigte Übersetzungen durch Fairlingo sind beispielsweise eine günstige und einfache Möglichkeit, Originale in mehr als 15 Sprachen übersetzen zu lassen.

Für Beglaubigungen aller Art lassen sich diverse offizielle Stellen finden. Einige Übersetzerbüros bieten heutzutage auch das Einschicken der Dokumente an, sodass auch die Übersetzungen per Post zugestellt werden.

Der Kostenfaktor

Beglaubigungen kosten Geld und die Preise können stark variieren. Je nachdem, ob es sich um eine einfache Beglaubigung oder eine Übersetzung handelt, schwankt der Preis recht stark. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Preisspanne von 15 bis 50 Euro pro Beglaubigung. Viele Schulen und Hochschulen bieten Beglaubigungen und Übersetzungen von Zeugnissen bereits mit Ausstellung des Originals kostenlos oder zu einem kleinen Preis an. So ist es beispielsweise vielerorts üblich mit dem Abiturzeugnis auch eine kostenlose Beglaubigung zu erhalten und bis zu fünf weitere für zwei oder drei Euro pro Kopie.

Beglaubigungen – offizielle Nachweise anstelle des Originals

Beglaubigte Kopien sind eine gute Möglichkeit, etwa nachzuweisen, ohne Originaldokumente einzureichen. Sind die Dokumente sehr wichtig oder müssen sie postalisch eingeschickt werden, sind solche Alternativen umso wichtiger. Original einschicken beinhaltet schließlich immer ein gewisses Risiko. Wer also sicher gehen möchte, dass er sein Originaldokument nicht aus der Hand geben muss, sollte in eine beglaubigte Kopie investieren. Im Falle von Zeugnissen lohnt es sich häufig bereits bei Ausstellung um eine beglaubigte Kopie zu bitten. In der Regel sind diese wesentlich günstiger als die Beglaubigungen, die später bei einem Amt gemacht werden können.
Übrigens hat eine beglaubigte Kopie in vielen Situationen den gleichen Wert wie das Original – allerdings lässt sich keine beglaubigte Kopie von einer anderen beglaubigten Kopie anfertigen. Dafür muss stets das Originaldokument eingereicht werden.

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