Ausgliederung der Produktion – Vorteile für den Auftraggeber

Im Allgemeinen wird dieser Prozess als Lohnherstellung oder Lohnabpackung bezeichnet. Es zeigt den Prozess auf, wenn Unternehmen die Produktion von bestimmten Sortimenten aus dem Betriebsprozess herausnehmen und von Sub-Unternehmern produzieren lassen. Lohnhersteller übernehmen für Teile des Sortiments die Aufgaben der Produktion. Die Produktion erfolgt damit in ähnlichen Konstellationen wie unter der Lizenzierung. Dadurch gestaltet sich aber die Auftragsvergabe in den Verhandlungen als teilweise sehr komplex. Man nutzt die Möglichkeiten der Darstellung dahingehend, dass man bestimmte Bereiche billiger herstellen kann. Die Kostenvorteile sind aber nicht zwingend, werden aber als Motivation häufig als Argument vorgeschoben. Interessant sind auch Aspekte im Zusammenhang mit der Lohnfertigung bei bestimmten kurzfristigen Aufträgen, die nicht maschinell durchgeführt werden können.

Welche Aufträge können ausgelagert werden?

Dabei handelt es sich um Aufträge, die für einzelne Schichten zu kostenintensiv werden würden. Man muss sich zu diesem Zweck auch die Praxis in einem Produktionsbetrieb vorstellen. Wenn ein Unternehmen Fließbandarbeit betreibt, dann sind Einstellungen der Maschinen notwendig. Oft wird für ein Sortiment eine Maschine über mehrere Tage hindurch eingestellt. Wenn die Produktion aber in Millionenhöhe läuft, dann sind die Kosten für die Einstellung der Maschine gering. Werden hingegeben nur wenige Stück produziert, kann die Einstellung teurer sein als die Produktion der Waren. Man wird sich also überlegen müssen, ob sich die Kosten im Vergleich zu den Erlösen rechnen können. IN den meisten Fällen ist, das nicht der Fall und man versucht seitens der Unternehmensführung, die Arbeiten an einen externen Lohnabpacker auszulagern.

Kostenabwägung versus mögliche Umsatzsteigerung

Dadurch kommt es zu einer Kapazitätserweiterung, weil die Opportunitätskosten wegfallen. Die Kosten pro gefertigte Stücke sind meist gleich. Sie unterliegen aber der Vereinbarung mit dem Lohnabpacker. Das Unternehmen wird sich genau ansehen müssen, welche Aufträge es extern fertigen lassen kann. Immerhin geht es nicht nur um die Produktion der Waren, sondern im weiteren Sinne auch um die Auslagerung der Qualitätskontrolle. Sie muss in der Praxis häufig durch den externen Dienstleister durchgeführt werden. Untersagt man jedoch diese Möglichkeit, dann wird man das Risiko von Schadenersatzforderungen in Kauf nehmen müssen. In den meisten Fällen kommt es hier zu längeren Verhandlungen, bis sich die Vertragsparteien einigen können.

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