Wohnungsbesichtigung trotz Kontaktverbot

Die Gründe, in eine neue Wohnung ziehen zu wollen, können vielseitig sein. Der Antrieb muss nur groß genug sein, um sogar während Corona und des Kontaktverbots eine Wohnungssuche intensiv zu starten. Natürlich ändert sich die Herangehensweise, eine Wohnung zu besichtigen und einen Umzug zu organisieren, während das Kontaktverbot besteht. Dennoch: Es ist möglich, sich eine Wohnung anzusehen und einen Umzug durchzuführen. Im folgenden Ratgeber werden Methoden und Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Wohnungsbesichtigung zu realisieren ist.

Ist eine Wohnungsbesichtigung während Corona und des Kontaktverbots noch möglich?

Die Regelung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Sie ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In den Bundesländern, in denen Wohnungsbesichtigungen erlaubt sind, gelten jedoch Hygieneregeln, die es zu beachten gibt. Wegen Corona dürfen nun nur noch einzeln Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden. Wichtig ist, Massenwohnungsbesichtigungen sind derzeit nicht gestattet. Auch muss darauf geachtet werden, dass in der Wohnung die Möglichkeit des Desinfizierens, wie zum Beispiel am Eingang, gegeben ist. Während der Wohnungsbesichtigung ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter erforderlich, wobei auch das Tragen von Masken- und Nasenschutz eingehalten werden muss. Für manche kann eine Einzelwohnungsbesichtigung Vorteile aufweisen, denn so kann es der potenzielle Mieter leichter haben, von sich zu überzeugen. Dies bedeutet, hierbei kommt es auf den Blickwinkel an, ob Corona positive oder negative Folgen für den Wohnungsmarkt aufweist. Eine alternative Option besteht darin, die Wohnungsbesichtigung zu digitalisieren. Dies bedeutet, es könnte ein virtueller Wohnungsrundgang stattfinden und anschießend könnte ein virtuelles Bewerbungsgespräch zwischen den potenziellen und Mieter und dem Makler erfolgen. Für manche mag diese Herangehensweise gewöhnungsbedürftig sein, jedoch bietet Corona hier die Möglichkeit den Wohnungsmarkt stellenweise zu erneuern. Schließlich gibt es auf diversen Videoplattformen schon lange sogenannte Room-Touren. Es wäre eine neue Herangehensweise auch bei Wohnungsbesichtigungen ausführliche Room-Touren einzuführen. Immerhin gibt es auch Apps, die es ermöglichen Zimmer probeweise mit neuen Möbeln zu bestücken.

Ist ein Umzug während Corona erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Ein Umzug mit mehreren Helfen ist derzeit nicht erlaubt, solange er privat durchgeführt wird. Wird jedoch die Unterstützung eines Umzugsunternehmen in Anspruch genommen, so gelten deren eigene Bestimmungen. Einen Umzug vollständig abzulehnen, ist nicht realistisch. Aus wichtigen Gründen muss ein Umzug durchgeführt werden. Dies gibt insbesondere dann, wenn durch den Umzug eine Wohnungslosigkeit beendet wird. Eine andere Möglichkeit wäre, dass eine Familie aus wichtigen Gründen die Wohnung verlassen muss und ihr nicht zuzumuten ist eine Übergangslösung zu finden. Hierbei ist beispielsweise das Alter des Kindes zu berücksichtigen. Wird ein Umzugsunternehmen beauftragt, so muss hier ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch hier sind Desinfektionsmittel und Schutzmasken verpflichtend.

Darf die alte Wohnung renoviert werden?

Auch bei dieser Frage müssen das Kontaktverbot und das Einhalten des Mindestabstandes berücksichtigt werden. Es wird dringen dazu geraten, nur Renovierungen durchzuführen, die nicht aufzuschieben sind. Das Renovieren mit nicht im Haushalt lebenden Personen ist wegen des Kontaktverbots nicht erlaubt. Allerdings dürfen Personen, die im Haushalt leben bei der Renovierung behilflich sein. Grundsätzlich sind hierbei die Ausgangsbeschränkungen, die in Bundesländern derzeit aktiv sind, maßgeblich. Ist eine Renovierung nicht zwingend erforderlich, so sollte diese verschoben werden.

Fazit: Eine Wohnungsbesichtigung oder ein Umzug sind nach wie vor möglich. Es gilt sich hierbei an Veränderungen zu gewöhnen.

Check Also

Die vielen Verwendungszwecke eines Online-Tabellen-Tools

Informationen können im Internet und im täglichen Leben manchmal überhandnehmen und daher ist die Organisation …