Räuchermischung

Räuchermischungen: So sieht die Gesetzeslage in Deutschland aus

Bei dem Erwerb von Räuchermischungen stellt sich oftmals die Frage, ob diese überhaupt legal sind. Um das herauszufinden, muss man die Gesetzeslage zu den Räuchermischungen in Deutschland kennen. Räuchermischungen bestehen zwar meist aus natürlichen pflanzlichen Stoffen, das heißt jedoch nicht, dass diese Stoffe auch tatsächlich legal sind. Welches Gesetz für Räuchermischungen gilt, welcher Abschnitt sich auf die verschiedenen Stoffe bezieht und was man über die Gesetzeslage noch wissen sollte, wird in diesem Beitrag erläutert.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Im Rahmen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, auch BtMG genannt, werden alle wichtigen Verordnungen in Bezug auf alle Bereiche, die mit Betäubungsmitteln in Verbindung stehen, genannt. Das Gesetz wurde 1981 ausgefertigt, verändert wird es jedoch stetig. Die Veränderungen beziehen sich meist auf neue Wirkstoffe, denen eine psychoaktive Wirkung nachgewiesen werden kann.

Das BtMG umfasst sowohl diverse Begriffsbestimmungen als auch einen Abschnitt über die Erlaubnis und bestimmte Erlaubnisverfahren in Bezug auf Betäubungsmittel. Auch die Pflichten, die mit dem Betäubungsmittelverkehr mit einhergehen werden im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln behandelt. Ebenso werden Gesetze behandelt, die mit der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zusammenhängen und an welche Vorschriften sich die Behörden zu halten haben. Des Weiteren werden die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten behandelt. Zum einen werden die Straftaten selbst erläutert, aber auch Strafmilderungen und das Absehen von einer Verfolgung oder Strafe. Im siebten Abschnitt des BtMG wird die Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Straftätern geregelt und auch, wie vor allem mit Jugendlichen und Heranwachsenden in Bezug auf Betäubungsmittel umgegangen wird.

Für Konsumenten von Räuchermischungen wird der achte Abschnitt interessant. In den Schlussvorschriften finden sich unter den Anlagen nämlich alle bekannten Betäubungsmittel. Dabei wird zwischen den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage I), den verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage II) und den verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anhang III) unterschieden.

Das BtMG im Bezug auf Räuchermischungen

Stoffe, die sich im BtMG unter Anlage I finden lassen sind nicht verkehrsfähig und somit verboten. Das heißt, dass vor allem diese Anlage bei der Auswahl einer Räuchermischung wichtig ist – wie auch auf http://www.raeuchermischungen-info.com/ zu lesen ist, ist ein legaler Erwerb von Räuchermischungen nur dann möglich, wenn sich keine der in Anlage I aufgezählten Stoffe in der Mischung befinden.

Die nicht verkehrsfähigen Stoffe werden in der ersten Anlage zunächst mit ihrem sogenannten International Nonproprietary Namen (INN) der Weltgesundheitsorganisation aufgeführt. In der darauffolgenden Spalte finden sich alle bekannten und nicht geschützten Namen beziehungsweise diverse Trivialnamen des zuvor mittels INN benannten Stoffes. In der letzten Spalte können alle chemischen Stoffbezeichnungen der zuvor genannten Substanz eingesehen werden.

Wenn sich in einer Räuchermischung also eine der in Anlage I des BtMG genannten Stoffe befindet, handelt es sich um eine Mischung, die in Deutschland als illegal eingestuft wird. Dabei ist es nebensächlich, ob es sich bei der Bezeichnung um den INN handelt oder einen Trivialnamen beziehungsweise eine chemische Stoffbezeichnung verwendet wird.

Fazit

Sowohl der Verkauf, als auch der Gebrauch von Räuchermischungen ist in Deutschland also nicht grundsätzlich verboten. Lediglich dann, wenn die Räuchermischung einen nicht verkehrsfähigen, also verbotenen Stoff enthält, der im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt ist, darf sie nicht verkauft, gebraucht oder gar konsumiert werden. Es lohnt sich zudem, das BtMG regelmäßig auf neue nicht verkehrsfähige Stoffe zu überprüfen, da der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen neue psychoaktive Stoffe auf diese Liste setzt.

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