Zahnarzt

Mit einer Zahnzusatzversicherung Finanzierungslücken schließen

Wer auf Zahnersatz angewiesen ist, muss oft tief in die Tasche greifen. Trotz der Gesetzlichen Krankenversicherung entstehen den Patienten hohe Kosten, welche sie selbst tragen müssen. Dies ist ein Grund dafür, dass immer mehr Deutsche mit einem unvollständigen Gebiss leben müssen. Immer mehr Menschen können den hohen Eigenanteil der Heilbehandlung nicht mehr allein stemmen. Eine gute Zahnzusatzversicherung schließt Finanzierungslücken und federt hohe Kosten ab.

Welche Leistungen erbringt einen Zahnzusatzversicherung?

Werden Brücken, Inlays, Implantate oder Kronen notwendig, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nur einen geringen Teil der Kosten. Der Rest der Rechnung muss vom Patienten selbst finanziert werden. Diese Zuzahlungen können schnell Beträge von mehreren hundert oder sogar tausend Euro überschreiten. Eine gute Zahnzusatzversicherung trägt die Kosten für die Heilbehandlung einer medizinisch angeratenen und notwendigen Versorgung. Abhängig vom gewählten Tarif und dem jeweiligen Versicherer schwanken die Leistungen erheblich. Als beste Zahnzusatzversicherung der DFV-ZahnSchutz Exklusiv der Deutschen Familienversicherung von der Stiftung Warentest ausgezeichnet. Sie versichert nicht nur die Kosten für Zahnerhalt und Zahnersatz, sondern auch für Implantate und kieferorthopädische Behandlungen. Selbst die Zahnprophylaxe ist im DFV-ZahnSchutz enthalten. Nicht jede Versicherung erfüllt entsprechend hohe Ansprüche. Daher lohnt es sich immer, einen bestehenden Vertrag zu überprüfen und sich gegebenenfalls für einen besseren Versicherungsschutz zu entscheiden.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten?

Jedem zukünftigen Versicherungsnehmer sollte bewusst sein, dass eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine begonnene Behandlung nicht tragen wird. Dazu zählt bereits die Empfehlung des Zahnarztes für eine Heilbehandlung. Hinzu kommt die Tatsache, dass in der Regel die Versicherer in den ersten acht Monaten noch keine Leistungen gemäß des Versicherungsvertrages erbringen. Auch sind diese zumeist in den ersten drei bis fünf Jahren finanziell auf ein bestimmtes Limit beschränkt. Bei der Antragstellung des Patienten auf eine Zahnzusatzversicherung besteht zudem die absolute Notwendigkeit, jegliche Fragen des Versicherers korrekt und vollständig zu beantworten. Im Zweifelsfall hilft der Zahnarzt beim Ausfüllen des Formulars. Dieser muss im Übrigen von der Schweigepflicht entbunden werden. Eine Zahnzusatzversicherung kommt nicht für kosmetische Zahnbehandlung wie Veneers oder ein Bleaching auf.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die Antwort auf diese Frage ist einfach und pauschal zu beantworten: Jeder gesetzlich Krankenversicherte profitiert früher oder später von einer Zahnzusatzversicherung. Denn seit dem Jahr 2005 zahlen die Krankenkassen nur noch festgelegte Zuschüsse. Desweiteren ist es den Zahnmedizinern gestattet, ihre Honorare seit 2012 nach der teureren privaten Gebührenordnung abzurechnen, die sich ebenso auf Laborkosten und Materialien auswirkt.  Die oftmals hohen Kosten stellen für die Patienten ohne Zahnzusatzversicherung eine ernste finanzielle Belastung dar.

Fazit: Zahnzusatzversicherungen sind für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten sinnvoll. Allerdings sollten vor Vertragsabschluss die Leistungen des Versicherers genau unter die Lupe genommen werden. Hilfreich bei der Entscheidung sind die Empfehlungen der Stiftung Warentest, die beispielsweise den DFV-ZahnSchutz als beste Versicherungsschutz seiner Art ausgezeichnet hat.

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