Für Logistikunternehmer: Besteht eine Pflicht zur Regalprüfung

Wir haben euch im vorherigen Artikel alles Wissenswerte zum Thema DGUV A3 beschrieben und sind neben den Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen auch auf den Unterschied zwischen ortsfesten Betriebsmitteln und der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel weitestgehend eigengegangen. Heute möchte wir noch einmal etwas weiter in die Tiefe gehen und im Speziellen auf die Regalprüfung näher eingehen, die wir im vorherigen Artikel außen vorgelassen haben. Besonders für Unternehmen in der Logistik-und Lagerbranche ist dieses Thema von großer Wichtigkeit.

Fassen wir noch einmal kurz zusammen worum es geht, für alle die den vorherigen Artikel nicht, oder nicht vollständig gelesen haben:

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und Arbeitsunfälle, die durch defekte elektronische Geräte in dem Betrieb ausgelöst werden können, zu vermeiden. Um sicherzustellen das die Anlagen fehlerfrei funktionieren ist vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung nach DGUV3 gesetzlich vorgeschrieben. Führt ein Unternehmen die Prüfungen nicht durch, oder lässt sie den E-Check nicht durch eine Fachfirma ausführen, dann droht im Falle eines Unfalls die Kostenübernahmeverweigerung durch die Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaft. Kommen wir nun zu einer Besonderheit, die besonders für Logistikunternehmen wichtig ist.

Regalprüfung und was man darüber wissen sollte

Vorweg ist erst einmal zu sagen, dass der Gesetzgeber keine Pflicht zur Regalprüfung festgelegt hat. Da es aber laut Arbeitsschutzgesetz in seiner Verantwortung steht die Gesundheit zu schützen und die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten darf die Zahl der Unfälle, die durch beschädigte oder unsachgemäß installierte Regale entstehen können, nicht zu beschönigen. Damit die Prüfung und Inspektion durch den Fachmann vor Gesetz bestand hat und es im Falle eines Unfalls nicht zu Streitigkeiten mit den zuständigen Krankenkassen, Versicherungen und Berufsgenossenschaften kommt, müssen die Regale, die geprüft wurden, entsprechend gekennzeichnet sein und es muss alles ordnungsgemäß in ein Protokoll eingetragen werden.

Wie wird die Prüfung durchgeführt

Auch hier gibt es wie auch schon bei der Prüfung der elektronischen Betriebsmitteln genaue Vorgaben, nach denen die Prüfung erfolgen muss. Im ersten Schritt wird überprüft, ob die im Betrieb vorhandenen Regale und Regalsysteme ordnungsgemäß und korrekt montiert wurden und keine Schäden vorliegen. Dies ist vergleichbar mit der Sichtprüfung, die wir schon bei der DGUV 3 Prüfung näher erläutert haben. Hervorzuheben ist hier die Überprüfung der Ständerbeine und des unteren Regalböden, denn hier liegt die Gefahr einer Beschädigung am Höchsten, etwas durch eine Kollision mit einem Hubwagen oder einem Gabelstapler. Werden an den Regalen keinerlei Beschädigungen festgestellt, dann bekommen die geprüften Regale eine entsprechende Kennzeichnung in Form einer Plakette, die unbedingt auf dem Regal anzubringen ist. darüber hinaus werden die Ergebnisse der Regalprüfung in einem Prüfprotokoll festgehalten. Sollten Mängel vorliegen, dann werden diese dem Unternehmen unverzüglich mitgeteilt und müssen zeitnah beseitigt werden. Prüfen darf eine qualifizierte Fachkraft. Neben Regalen spielen auch Leitern in vielen Betrieben eine wichtige Rolle. Da hier eine ebenso große Unfallgefahr besteht, bieten viele Fachfirmen im Rahmen der Regalprüfung auch eine Prüfung von Leitern, Tritten und Stufen im Unternehmen an. Ebenso wie bei den Regalen müssen die Leitern auch mit einer Plakette versehen werden, die kennzeichnet, dass die Stufen geprüft und die Prüfung protokolliert wurde.

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