DGUV V3 Prüfung: Wer ist verpflichtet Elektrogeräte prüfen zu lassen

Die Gesundheit und die Sicherheit aller Mitarbeiter stehen in der Verantwortung der Arbeitgeber. Um gefährliche und schwere Unfälle aufgrund nicht geprüfter Elektrogeräte zu vermeiden besteht in Deutschland die Pflicht eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung durchzuführen. Doch welche Geräte müssen geprüft werden und wer ist gesetzlich überhaupt dazu verpflichtet? Wer führt die Prüfungen durch und in welchem zeitlichen Rahmen? Wir möchte euch einen Überblick bieten und die Fragen in folgendem Artikel gerne beantworten.

Diese Geräte müssen geprüft werden

Das Arbeitsschutzgesetz sieht im § 3 Abs. 1 vor, dass alle unter Spannung stehenden Geräte und Maschinen zumindest vor der ersten Inbetriebnahme auf ihre korrekte Funktion geprüft werden müssen. Bis 2014 war die notwendige Prüfung unter dem Namen  BGV A3 bekannt, seit Mai 2014 wird sie aber unter DGUV Vorschrift 3 geführt. Die Prüfung ist für Unternehmen so wichtig, weil nach erfolgreich zertifizierter Prüfung die Haftung für Unfälle und Verletzung von dem Unternehmen zur Unfallversicherung übergeht. Da es durch Unfälle zu großen Schäden wie das komplette ausbrennen ganzer Betriebsstätten oder Personenschäden bis hin zu Tod führen kann, dürfen Unternehmen die Dringlichkeit einer korrekt ausgeführten und bestätigten Prüfung nicht unterschätzen. Geprüft werden müssen ortsveränderliche Geräte, wie beispielsweise Drucker, Kaffeemaschinen, Computer, Elektrotacker, Sprühpistolen und vieles mehr, dass mit Strom betrieben wird und nicht fest an einem Platz verbaut ist. Ebenso fallen auch ortsfeste Geräte unter die Prüfpflicht.

Wer übernimmt die Prüfung der Geräte

Unternehmer haben die Möglichkeit die Prüfung der Geräte an eine Fachfirma zu übertragen. Diese bestätigt nach ausführlicher Überprüfung nach DGUV3 Standard dem Unternehmer, dass die Maschinen und Geräte vor Inbetriebnahme ausreichend geprüft wurden und gefahrlos in Betrieb genommen werden dürfen. Die Verantwortlichkeit für die Prüfung liegt aber weiterhin beim Unternehmer selbst. Aus diesem Grund sollte man sich eine Firma mit Erfahrung in der DGUV V3 Prüfung suchen. Prüfen dürfen speziell ausgebildete und befähigte Elektrofachkräfte, die eine Berufserfahrung von mehr als 12 Monate vorweisen müssen. Prüf- und Messgeräte müssen exakt angewendet werden und ausgelesen werden können, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Wie wird die Prüfung durchgeführt

Die Prüfung erfolgt nach einem drei Schritte Plan. Zuerst wird das zu prüfende Gerät durch die sogenannte Sichtprüfung auf äußerliche Schäden und Mängel überprüft. Kabelbruch oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen sollen durch den ersten Schritt direkt ausgeschlossen werden. Nach der Sichtprüfung folgt der Schritt zwei. Hierbei handelt es sich um die Funktionsprüfung. Wird auch diese Prüfung erfolgreich beendet folgt Schritt drei. Nun kommen die zuvor genannten Messgeräte zum Einsatz. Hierbei soll sichergestellt werden, dass in Bezug auf die Spannung die Maximalwerte nicht überschritten werden.

Fazit

Mit dieser Vorschrift sichern sich Unfallversicherungen wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab, um die Kosten im Falle eines Unfalls während der Arbeit möglichst gering zu halten. Bei fehlender Prüfung verweigern sie Zahlungen und der Unternehmer haftet für die Schäden. Zudem sind natürlich alle daran interessiert, die Zahl der Unfälle, die auf fehlerhafte Maschinen zurückzuführen sind, möglichst gering zu halten und die Gesundheit zu schützen. Für die Prüfung können Unternehmer Fachfirmen beauftragen, wenn sie keinen befähigten Angestellten in den eigenen Reihen haben. Festgeschrieben sind die Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz, sowie im Sozialgesetzbuch.

 

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