Darf man ein Bild von einem Kunstwerk selbst als Poster drucken?

Ein gemütliches Zuhause wird erst dann richtig heimelig, wenn man an den Wänden schöne Bilder von Kunstwerken findet, die den heimischen vier Wänden eine individuelle Gestaltung verleihen. Aber darf man eigentlich ein Poster drucken lassen und dafür ein Bild von einem Kunstwerk nutzen? Und wenn das möglich ist, unter welchen Voraussetzungen darf man das?

Urheberrecht an Kunstwerken

Das Urheberrecht an Kunstwerken klingt kompliziert, doch eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen. Wer die Rechte am eigenen Bild hat, klären wir hier auf:

Fotografen

Ganz egal ob professionelle Fotografie oder ein Schnappschuss, derjenige, der ein Foto gemacht hat, hat auch immer die Rechte an seinem eigenen Werk. Unabhängig davon, wer oder was auf dem Foto zu sehen ist. Wer ein Foto als Poster drucken lassen möchte, muss sich in erster Linie also zu immer erst an den Fotografen des Bildes wenden.

Künstler

Wurde auf dem Bild auf dem Kunstwerk fotografiert, muss auch der Künstler hinzugezogen werden, bevor man sich ein Poster drucken lässt. Auch wenn man sich ein Poster eines Kunstwerkes für den privaten Gebrauch drucken möchte, muss man den Künstler um Erlaubnis fragen.

Besitzer

Auch das Hausrecht kann eine Rolle spielen, wenn es um den Druck eines Bildes geht. Wer zum Beispiel ein Bild der Mona Lisa drucken lassen möchte, muss dies rechtlich gesehen zuvor auch mit dem Louvre in Paris absprechen, denn diese haben das Hausrecht an dem weltberühmten Gemälde.

Was gibt es noch zu beachten, wenn man ein Kunstwerk als Poster drucken lassen möchte?

Es gibt aber auch einige besondere Regelungen, die bei der Erstellung von Bildern und Postern zu beachten sind.

Kunst im öffentlichen Raum

Kunstwerke, die in der Öffentlichkeit präsentiert werden, können im Rahmen der Panoramafreiheit unbedenklich fotografiert werden. Auch die Veröffentlichung dieser Bilder sowie die Nutzung als Druck sind in diesem Fall ohne vorherige Genehmigung des Kunstschaffenden möglich.

Allerdings muss auch hier darauf geachtet werden, dass es sich bei dem Kunstwerk um ein dauerhaft in der Öffentlichkeit installiertes Kunstwerk handelt. Ist das Kunstwerk im Rahmen einer zeitweisen Ausstellung zu sehen, muss man die Künstlerrechte dennoch beachten.

Schutzfristen

Ein Kunstwerk kann dann ohne Zustimmung des Künstlers fotografiert und veröffentlicht werden, wenn der Kunstschaffende bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Sind 70 Jahre nach dem Tod vergangen, gilt das Kunstwerk als gemeinfrei. Hat jedoch jemand anderes die Rechte an dem Kunstwerk erhalten, fallen die Schutzfristen weg.

Besitzerwechsel

Kunstwerke werden nicht selten von einem Museum zum nächsten vergeben oder wechseln vom Museum in einen Privatbesitz. Wenn dies der Fall ist, muss ebenfalls darauf geachtet werden, wer nun die Rechte an dem Kunstwerk hat und wer einer Veröffentlichung von Fotos zustimmen könnte.

So lässt sich das Urheberrecht an Kunstwerken klären

Nicht immer kann man mit dem Künstler oder den Besitzern von Kunst in Kontakt treten. Die VG Bild Kunst ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte der Künstler vertritt. Wer also ein Bild als Poster drucken lassen möchte, kann sich zunächst an die VG Bild Kunst wenden um die Rechte klären zu lassen. Die Vereinigung kümmert sich um die Rechte und Lizenzen zahlreicher Kunstwerke und gilt auch als Vermittler zwischen Nutzer und Künstler.

Ist der entsprechende Künstler nicht in der VG Bild Kunst vertreten, dann bleibt dem Nutzer leider nichts anderes übrig, als sich selbst an den Künstler zu wenden, damit es keine rechtlichen Schwierigkeiten bei der Verwendung des Kunstwerks gibt.

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