Anhängerbeleuchtung
Anhängerbeleuchtung, Bild: Gemini generated

Anhängerbeleuchtung: Was ist Pflicht und was optional?

Da Anhänger die rückwärtige Beleuchtung vom Zugfahrzeug in der Regel verdecken, ist es nur nachvollziehbar, dass ein Anhänger über dieselbe Beleuchtung verfügen muss. Doch die gesetzlichen Vorgaben hören hier noch nicht auf. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche Beleuchtung dein Anhänger vorweisen muss, andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Welche Beleuchtung ist Pflicht am Anhänger?

Welche Beleuchtung dein Anhänger haben muss, ist eindeutig in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Abweichungen hiervon sind nicht zugelassen. Die Pflichtbeleuchtung umfasst alle Leuchten, die für die Sichtbarkeit des Fahrzeugs und für das Signalverhalten beim Fahren und Bremsen erforderlich sind.

Hierzu gehören:

Rückseite:

  • 2 rote Schlussleuchten
  • 2 rote Bremsleuchten
  • 2 dreieckige rote Rückstrahler
  • 2 gelbe Blinker
  • Kennzeichenbeleuchtung (weiß)

Seitliche Beleuchtung:

  • gelbe Rückstrahler

Besonders bei größeren Anhängern ist es wichtig, auf die Anordnung und Höhe der Leuchten zu achten. Die Rücklichter müssen symmetrisch angebracht sein und dürfen in der Regel nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn liegen.

Die Beleuchtung an der Vorderseite ist optional, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch verpflichtend sein. Hierzu mehr im nächsten Absatz.

Welche Beleuchtung ist optional?

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leuchten kannst du deinen Anhänger mit zusätzlicher Beleuchtung versehen, manchmal musst du das sogar. Wie bei der Standardbeleuchtung geht es hierbei auch um erhöhte Sicherheit und Sichtbarkeit – besonders im Dunkeln oder bei Dämmerung.

Optionale Anhängerbeleuchtung, die in bestimmten Fällen vorhanden sein muss, sind vor allem Nebelschlussleuchten. Lediglich bei Fahrzeugen, die bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren können, darf auf Nebelschlussleuchten verzichtet werden. Bei allen anderen sind sie Pflicht.

Begrenzungsleuchten können ebenfalls verpflichtend sein, nämlich dann, wenn der Anfänger mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der Begrenzungsleuchte des ziehenden Fahrzeugs hinausragt. Ist dies der Fall, müssen auf der Vorderseite des Anhängers zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein.

Mit Blick auf die Seiten des Anhängers gibt es ebenfalls optionale Beleuchtung, die verpflichtend sein kann. Beträgt die Breite des Anhängers mehr als 2,10 m müssen sogenannte Umrissleuchten vorhanden sein. Bis zu einer Breite von 1,80 m ist dies optional. Bei einer Breite unter 1,80 m sind Umrissleuchten sogar untersagt!

Vorderseite:

  • 2 weiße, dreieckige Rückstrahler
  • weiße Spurhalteleuchten

Rückseite:

  • ein oder zwei weiße Rückfahrscheinwerfer

Stellst du einen Defekt an deiner Pflichtbeleuchtung fest, solltest du schnellstmöglich für Ersatz sorgen. Je nach Bauart deines Anhängers kannst du den Austausch sogar selbst vornehmen. Die passenden Leuchten findest du online, z. B. auf anhaengershop.de.

Wie erfolgt der elektrische Anschluss?

Damit die Beleuchtung an deinem Anhänger zuverlässig funktioniert, muss der elektrische Anschluss korrekt hergestellt werden. Die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger erfolgt über eine Steckverbindung, meist mit 7- oder 13-poligen Steckern.

Der 7-polige Stecker überträgt die Grundfunktionen wie Rück-, Brems- und Blinkleuchten sowie die Kennzeichenbeleuchtung. Der 13-polige Stecker geht darüber hinaus und ermöglicht den Anschluss von Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte und einer Dauerplus-Leitung, zum Beispiel für den Betrieb eines Innenlichts oder Kühlgeräts.

Beim Anschließen sollte die Steckdose des Zugfahrzeugs stets sauber und trocken gehalten werden. Korrosion an den Kontakten führt häufig zu Wackelkontakten oder Ausfällen einzelner Leuchten. Eine regelmäßige Kontrolle der Leitungen und der Steckverbindung spart viel Ärger.

Häufige Probleme und Lösungen

  • “Wackelnde” Blinker: Meist ein Zeichen für schlechten Massekontakt. Die Verbindung zwischen Stecker und Anhängerrahmen prüfen und säubern.
  • Totalausfall der Beleuchtung: Oft liegt die Ursache in einer unterbrochenen Stromversorgung oder einem beschädigten Stecker. Falls ein Austausch der Stecker nicht hilft, sollte die Beleuchtung ersetzt werden.
  • Feuchtigkeit in den Rücklichtern: Dichtungen austauschen und bei der Gelegenheit auf LED-Modelle umrüsten, da diese besser gegen Feuchtigkeit geschützt sind.
  • Korrosion an Steckern: Ein Sprühstoß Kontaktspray hilft, die Leitfähigkeit wiederherzustellen.

Beim regelmäßigen Check lohnt es sich, alle Lampen kurz zu aktivieren und von einer zweiten Person kontrollieren zu lassen. So erkennst du frühzeitig, ob die Rücklichter gleichmäßig leuchten oder ob eine Lampe schwächer ist.

Bußgelder bei defekter oder fehlender Anhängerbeleuchtung

Mangelhafte oder fehlende Beleuchtung am Anhänger ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Gerade bei schlechten Sichtverhältnissen drohen schwere Unfälle. Werden die Vorschriften zu Umriss-, Begrenzungs-, Schluss-, Brems- und Nebelschlussleuchten missachtet, wird ein Bußgeld von 15 € erhoben. Ist andere Beleuchtung angebracht als zulässig, kostet es 20 €.

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