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@ Robert Kneschke - fotolia.com

Gesetzliche Änderungen 2013 – worauf sollten Sie sich einstellen?

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Wie zu fast jedem Jahreswechsel, hat sich auch seit dem 1. Januar einiges Rechtliche für die deutschen Bundesbürger geändert. Damit Sie wissen, welche Änderungen teilweise auch auf Sie zukommen, hier ein kleiner Überblick.

Mehr Geld im Geldbeutel

Erinnern Sie sich noch an die Zeit, als Sie beim Arzt keine 10 Euro pro Quartal bezahlen mussten? Dies ist entweder schon eine ganze Weile her oder Sie waren in diesem Jahr schon beim Arzt, denn seit dem 1. Januar 2013 müssen Patienten keine Praxisgebühr mehr zahlen.

Mehr Geld im Geldbeutel werden künftig auch die rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger haben. Denn ihre Beitragssätze wurden ab diesem Jahr erhöht. Als Alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhalten Sie 8 Euro mehr und somit 382 Euro, Kinder bis sechs Jahren bekommen fünf Euro mehr, Kinder von sieben bis 14 Jahren einen Zuwachs von sechs Euro monatlich.

Aber auch als Arbeitnehmer sparen Sie ab diesem Jahr einige Euros. Der Beitrag zur Rentenversicherung wurde nämlich deutlich gesenkt. So müssen Sie und Ihr Arbeitgeber künftig nur noch 18,9 statt 19,6 Prozent des Bruttolohns für die Rentenversicherung abführen. Falls Sie unter die Personen zählen, die einen Minijob ausüben, können Sie sich ebenfalls freuen, denn die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftige wurde angehoben. Als Minijobber dürfen Sie künftig 450 pro Monat Euro verdienen.


Fahren Sie ganz zufällig ein Elektroauto? Auch dann können Sie tolle Vorteile nutzen, denn Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen worden sind, werden für die nächsten zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Hier noch einmal die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf finanzielle Aspekte:

  • Keine Praxisgebühr mehr (Ersparnis bis zu 40 Euro jährlich)
  • Anhebung der Hartz IV-Sätze
  • Senkung des Rentenversicherungsbeitrag auf 18,9%
  • Minijobber dürfen künftig 450 Euro monatlich verdienen
  • Elektrofahrzeuge werden für 10 Jahre von der Kfz Steuer befreit

Neuer Führerschein

Wenn Sie Ihren Führerschein schon haben, ändert sich für Sie kaum etwas. Sind Sie jedoch gerade in der Vorbereitung für die Prüfung, bekommen Sie ab dem 19. Januar ein neues Dokument. Dieser neue EU-Führerschein weist wieder die Form einer Scheckkarte auf, sieht in allen Ländern der Europäischen Union einheitlich aus, hat aber neuerdings ein Ablaufdatum. Die neuen Führerscheine gelten ab diesem Datum nur noch 15 Jahre und erfordern danach die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis. Die Befristung dient allerdings nur der Fälschungssicherheit, eine erneute Prüfung ist also nicht notwendig. Für alle alten Führerscheine hingegen gilt mit Ausnahme der Bus- und LKW-Führerscheine Bestandspflicht. Bis zum 19. Januar 2033 müssen jedoch auch die alten Führerscheine durch neue ausgetauscht werden.

Zwei neue Führerscheinklassen

Mit dem neuen Führerschein wurden auch neue Führerscheinklassen eingeführt. Insgesamt gibt es nun 16 Klassen. Neu ist die Klasse AM, die zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes) umfasst. Neuerungen gibt es auch bei der Klasse A1, bei der Sie als künftiger Führerscheinanwärter von Kleinkrafträdern auch das Verhältnis von Leistung und Gewicht berücksichtigen müssen. Neu ist auch die Klasse A2, eine neue leistungsbeschränkte Motorradklasse.

Hinweis: Hierbei handelt es sich um keine Rechtsberatung, sondern um eine Information über Änderungen und finanzielle Verbesserungen im Jahr 2013!

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