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© Gina Sanders - Fotolia.com

Elektrogeräte entsorgen – wie lassen sich alte Elektrogeräte wegschmeißen?

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Sie stehen in jedem Haushalt und irgendwann segnet jedes Elektrogerät einmal das Zeitliche. Wenn es auch nicht ganz korrekt ist, entsorgen viele Haushalte kleinere Elektrogeräte wie Föhne, Rasierer oder Glätteisen im gewöhnlichen Hausmüll. Bei einem TV-Gerät, PC oder einem Kühlschrank sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Diese Geräte passen auch mit viel Mühe nicht in die Mülltonne und wenn, wird die Entsorgung derselben von den Entsorgungsbetrieben verweigert. Aber, wohin kommen eigentlich Elektrogeräte?

Neue Verordnung seit 2006

Im Jahr 2006 wurde durch das neue Elektrogesetz die Rücknahmeverpflichtung in Kraft gesetzt, die besagt, dass jeder Bürger sich um die rechtmäßige Entsorgung alter Elektrogeräte kümmern muss. Die städtischen oder kommunalen Wertstoffhöfe gelten als Hauptentsorger, zusätzlich bieten zahlreiche Entsorgungsbetriebe diese Leistung an. Wo sich der zuständige Wertstoffhof befindet, erfahren Sie in Ihrem Rathaus. Zusätzlich gibt es in einigen Regionen Schrottsammler, der teilweise durchaus E-Herde oder Waschmaschinen mitnimmt.

Die Kosten der Entsorgung

Viele Kommunen regeln die Entsorgung selbstständig und entscheiden, ob hierfür gesonderte Kosten anfallen oder nicht. Auf einigen Werkstoffhöfen ist beispielsweise die Entsorgung von zwei Kubikmetern Elektroschrott kostenlos, andere Regionen beschränken die Gesamtmenge zum Teil, wobei für Unternehmen generell gesonderte Vorschriften gelten.

Darf Elektroschrott in den Sperrmüll?

Viele Haushalte nutzen die Möglichkeit, einmal jährlich den Sperrmüll abholen zu lassen. Diese Dienstleistung wird von den regionalen Wertstoffhöfen aus angeboten, ist jedoch nicht bundesweit verfügbar. In Bayern muss beispielsweise der Sperrmüll selbst zum Wertstoffhof gebracht werden, wobei Kosten entstehen. In NRW hingegen steht jedem Haushalt einmal jährlich eine Abholung zu, jedoch muss diese angemeldet und bei der Anmeldung schon der Umfang angegeben werden. In Hamburg hingegen ist die Abholung ebenfalls möglich, doch kostet diese je nach Zahlungsart und genutzter Dienstleistung eine Gebühr von mindestens 35,00 Euro. Dennoch bleibt trotz der unterschiedlichen Handhabungen eine Gemeinsamkeit. Elektrogeräte wie

  • Fernseher
  • Herd/Ofen
  • Kühlschränke
  • Gefrierschränke
  • Kaffeeautomaten
  • Waschmaschinen, Trockner
  • Spülmaschinen
  • Videorekorder, DVD-Player
  • Computer

und weitere Kleingeräte können generell über den Sperrmüll entsorgt werden. Von der Entsorgung ausgeschlossen sind Nachtspeicheröfen, die durch die eingesetzte Technik und die Heizsteine gesondert über den Sondermüll entsorgt werden müssen.

Bei der Entsorgung von Computern ist es ratsam, die Festplatte auszubauen und zuverlässig zu zerstören. Jeder kennt die Problematik, dass der herausgestellte Sperrmüll innerhalb kurzer Zeit Beine bekommt und um die auf der Festplatte vorhandenen Daten zu schützen, sollte diese nicht gemeinsam mit dem Computer gelagert werden.

Entsorgungsmöglichkeiten für Großgeräte

Kühlt der alte Kühlschrank nicht mehr oder läuft die Waschmaschine aus, muss schnell ein neues Modell her. In diesem Fall können Bürger auch den Dienst des Lieferanten in Anspruch nehmen. Die meisten Elektrohändler bieten die Mitnahme der Altgeräte an, wofür nur ein geringer Betrag fällig wird. Der Vorteil dieses Prozederes ist natürlich, dass der Händler den Transport übernimmt und letztendlich das Gerät sogar aus der Wohnung oder aus dem Keller trägt, was bekanntlich ein Graus ist.

Handy-Entsorgung

Die Handy-Entsorgung ist wiederum ein ganz anderes Thema. Selbstverständlich zählt das Gerät zu den Elektrogeräten, doch kommt hier das Recycling infrage. Mittlerweile können die Geräte fast bei jedem Mobilfunkanbieter abgegeben oder sogar verkauft werden. Altgeräte sind für Mobilfunkanbieter mitunter noch etwas wert, sodass sie je nach Modell und Alter des Geräts einen kleinen Betrag zahlen.

Was beim Sperrmüll und der Entsorgung zu beachten ist

Besonders beim Herausstellen des Sperrmülls und der inbegriffenen Elektrogeräte gelten spezielle Vorgaben. Der Sperrmüll darf erst am Vorabend der Abholung herausgestellt werden, wobei die Ordnung sicherzustellen ist. Das bloße Aufeinanderschichten des Mülls ist ebenso verboten, wie das Blockieren von Fußgängerwegen oder Straßenabschnitten. Auf den ersten Blick soll der Sperrmüll ordentlich aussehen, das Straßenbild nicht schädigen und vor allem keine Verletzungsgefahr darstellen. Bei Wind und Sturm ist es ratsam, eine feste Plane über den Sperrmüll zu legen und zu befestigen. So weichen eventuelle Möbelstücke nicht auf und leichte Teile können bei Sturm nicht auf die Straße geweht werden.

Werden die Elektrogeräte selbst am Wertstoffhof abgegeben, müssen sie meist selbstständig in die jeweiligen Container geschmissen werden. Ein wenig anders verhält es sich mit großem Elektroschrott wie Waschmaschinen oder Öfen. Diesen Geräten werden Lagerplätze zugewiesen, zu denen sie gebracht werden.

Grundsätzlich ist es verboten, Elektrogeräte sowie Sperrmüll aller Art auf sogenannten wilden Müllkippen zu entsorgen. Wer bei der unrechtmäßigen Entsorgung im Wald oder am Straßenrand gesehen wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Ordnungsbeamten beweisen eine gewisse Hartnäckigkeit und überprüfen selbst Müllsäcke regelmäßig auf Angaben zu ihrem ehemaligen Besitzer, sodass die Überführung sehr wahrscheinlich ist.

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