junge blonde Frau befüllt mit Liquid ihre elektrische Zigarette

E-Zigaretten Do’s and Dont’s – Was Sie beim Dampfen in der Öffentlichkeit beachten sollten

Wer dampft, der ist meist aus gutem Grund überzeugt davon, eine gute Alternative zur Tabakzigarette in den Händen zu halten. Noch vor wenigen Jahren, als die E-Zigarette etwas neues war, fingen viele ihrer Nutzer dort zu dampfen an, wo das Rauchen zuvor verboten worden war. Mittlerweile ist die elektrische Zigarette bekannter geworden und vielerorts haben sich auch Dampfer den Regeln zu unterwerfen, die auch für Raucher gelten – allen Erklärungen zum Trotz.

Die elektrische Zigarette im Ausland

Was hierzulande hinsichtlich des Dampfens normal ist, muss anderswo nicht zwangsläufig erlaubt sein. So gibt es Länder, in denen Dampfer noch einen deutlich schwierigeren Stand haben als in Deutschland. Es kann also nicht schaden, sich vor Antritt einer Reise kundig zu machen, wie vor Ort mit Dampfern und E-Zigaretten verfahren wird. Bei Reisen innerhalb der EU können die E-Zigaretten mitgenommen werden, ohne Probleme befürchten zu müssen. Es gelten die Vorgaben der Tabakprodukterichtlinie (TPD II) hinsichtlich Flaschengröße, Nikotingehalt und Warnhinweise. Auch der Handel in Fachgeschäften und Online-Shops wie FairSmoke ist in den meisten Ländern kein Problem. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Wen es in den Norden führt, sollte sich jedoch auf einige Einschränkungen gefasst machen. In Finnland dürfen beispielsweise nur mit einer heftigen Steuer von 0,30 EUR pro Milliliter belegten Tabak-Liquids verkauft werden. Dafür wurden Verbote in Belgien und Norwegen aufgehoben – wenn auch unter Auflagen. Einen Vorrat an Liquids sollten Reisende nach Österreich und Polen gegebenenfalls mitnehmen, denn dort ist der Online-Handel verboten. In der Schweiz ist der Handel generell verboten und Liquids müssen im Ausland bestellt werden.

Etwas mehr Vorsicht sollten Dampfer bei Fernreisen walten lassen. Das gilt vor allem für die Staaten der arabischen Halbinsel. So sind Dampfen und Einfuhr beispielsweise in Katar, Oman, Jordanien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten komplett verboten. Keine Bedenken brauchen Reisende in die USA zu haben, denn hier ist die Verwendung von E-Zigaretten samt nikotinhaltiger Liquids erlaubt. Es kann jedoch in einzelnen Bundesstaaten abweichende, zum Teil verschärfte Regelungen geben.

Wer sich nur auf der Durchreise befindet und den Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, sollte in der Regel keinerlei Probleme bekommen. Wichtig sind vor allem die Bestimmungen des Ziellandes.

E-Zigaretten in Verkehrsmitteln

Fluggesellschaften haben mittlerweile auf die E-Zigarette reagiert – wenn auch zum Nachteil der Dampfer. Viele Airlines weisen sogar explizit darauf hin, dass die Verwendung von E-Zigaretten untersagt ist. Gleiches gilt in den Zügen der Deutschen Bahn AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zwar kommt es immer wieder einmal vor, dass Zugbegleiter ein Auge zudrücken, aber provozieren sollte man derartige Situationen nicht. Kein Problem stellt die bloße Mitnahme im Handgepäck dar.

Dampfen an öffentlichen Orten

In der Öffentlichkeit ist das Dampfen an Orten, an denen auch geraucht werden darf, erlaubt. In Gaststätten besteht zwar kein generelles Verbot, aber es sollte zuvor beim Personal nachgefragt werden. Das Dampfen am Arbeitsplatz ist von Kulanz und Akzeptanz des Arbeitgebers und der Kollegen abhängig.

Auf der sicheren Seite: Erst fragen, dann dampfen

E-Zigaretten mögen zweifelsfrei die gesündere Alternative zum Rauchen und auch das Passivdampfen ungefährlich sein. Dennoch sollte die Verwendung einer E-Zigarette nicht immer und überall als selbstverständlich empfunden werden. Gibt es doch nach wie vor viele Menschen, die Dampfen als eine „Art des Rauchens“ betrachten und entsprechend aufgebracht reagieren. Wenn also einmal nicht klar sein sollte, ob an einem Ort gedampft werden darf oder nicht – einfach nachfragen um unnötigen Ärger zu vermeiden.

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