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Die betriebliche Krankenversorgung macht Unternehmen attraktiver und hält Arbeitnehmer gesund

Immer mehr Unternehmen und Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) an. Damit unterstützen sie die Gesundheitsvorsorge ihrer Belegschaft, was auch der eigenen Mitarbeiterbindung zugutekommt. Mit dieser Zusatzleistung verbessern Arbeitgeber die Attraktivität der Firma, was bei Einstellungsgesuchen einen erheblichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern bedeutet. Die bkV sichert Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab – im Arbeitsalltag aber auch in Hinblick auf die Zukunft. Für Empfänger dieser Zusatzversicherung ergeben sich nennenswerte Vorteile gegenüber den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Krankenversicherungsversorgung in Deutschland ist alles andere als optimal

Das Leistungsangebot von gesetzlichen Krankenkassen wird immer dünner. Während die Beiträge im Laufe der Jahre steigen, übernehmen gKV immer weniger Kosten bei bestimmten Behandlungen. Bei Vorsorgeuntersuchungen oder alternativen Behandlungsmethoden entfällt oft die komplette Versicherung. Als Beispiel dienen hier die Entwicklungen im Bereich Zahnersatz und Prophylaxe zum gesunden Zahnerhalt. In diesem Bereich müssen gesetzlich Versicherte einen hohen oder gar kompletten Eigenanteil übernehmen. Auch bei Sehhilfen bieten gKV nur Basisleistungen zur Kostenübernahme an, der größte Anteil muss von den Mitgliedern selbst getragen werden.

Als Alternative und Ergänzung bieten private Krankenversicherungen (pKV) Zusatzleistungen und Besserstellungen bei Behandlungen und bei der medizinischen Versorgung an. Allerdings sind dabei die Beiträge in der Regel alleine durch den Versicherten zu erbringen. Insbesondere bei der Zahnzusatzversicherung und den Maßnahmen zum Zahnerhalt gelten gesonderte Bestimmungen, die im Fall einer bestehenden Behandlungsnotwendigkeit vor dem Abschluss einer pKV meist keine Versicherung zulassen. Auch hier bleiben dann die Patienten auf den Behandlungskosten sitzen.

Die bKV ist für beide Seiten (AG und AN) eine Problemlösung

Der allgemeine Versorgungszustand der Krankenkassen, ob gesetzlich oder privat, ist also alles andere als optimal und der Trend bei den Versorgungsleistungen zeigt nach unten. Hier können betriebliche Krankenversicherungen eine wichtige Lücke schließen und den Empfängern bessere Leistungen bieten. Diese Tatsache führt dazu, dass Unternehmen, die ihren Mitarbeiten diese Zusatzvorsorge ermöglichen, als potentielle Arbeitgeber immer attraktiver werden, denn:

  • Versicherte einer pKV können eine verbesserte medizinische Versorgung und Behandlungen in Anspruch nehmen.
  • Arbeitgeber stärken mit dieser Leistung ihre eigene soziale Verantwortung gegenüber der Belegschaft.
  • die Attraktivität eines Arbeitgebers wird mit dem Angebot einer pKV gestärkt, das führt ebenfalls zu einer langfristigen Bindung zwischen AG und AN.

Ein Fall für den Rechtsanwalt

Wer als Mitarbeiter einen zeitlich unbefristeten Vertrag erhält, hat in der Regel auch Anspruch auf eine Aufnahme in die betriebliche Krankenversicherung, vorausgesetzt der Arbeitgeber bietet diese grundsätzlich als freiwillige Leistung auch an. Für Unternehmen ist darauf zu achten, dass wenn es ein grundsätzliches Angebot gibt, dies auch für die gesamte Belegschaft mit unbefristeten Verträgen gilt. Hinsichtlich dieses Aspektes und darüber hinaus, existieren immer wieder rechtliche Unklarheiten, über die im Zweifel sogar vor Gericht verhandelt und entschieden wird.

Gut zu wissen

Über den Leistungsumfang können Unternehmen und Leistungsempfänger gemeinsam entscheiden. Eine pKV macht für Unternehmen dann einen Sinn, wenn dieses Angebot für eine Mehrzahl an Mitarbeiter und nicht nur für einzelne wenige Personen gilt. Für Versicherte ergibt sich durch die bKV sogar die Möglichkeit, Kinder und Ehepartner mitzuversichern. Der monatliche Beitrag wird im Rahmen der Lohnzahlung abgerechnet. Für Arbeitgeber sind die monatlichen Kosten bis zu einem gewissen Betrag als Betriebsausgaben voll absetzbar, für Arbeitnehmer gilt die Abrechnung über die Einkommenssteuer.

Der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung macht für Mitarbeiter auch dann einen Sinn, selbst wenn diese das Arbeitsverhältnis im Unternehmen endet. Dann können die Empfänger auch weiterhin als Mitglied bestehen bleiben, müssen dann aber die Beiträge selber zahlen.

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