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Bausparen – Tipps zur Bausparvertrags-Kündigung

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Bausparverträge sind bei deutschen Sparern nach wie vor beliebt. Eine Tatsache, die sich durch aktuelle Zahlen untermauern lässt. Allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 haben Bausparkassen eine Million neuer Verträge abschließen können. Laut Verband der Privaten Bausparkassen e.V. ein Bausparvolumen im Wert von mehr als 31 Mrd. Euro. Viele Verbraucher verfolgen mit dem Bausparvertrag zwar nach wie vor das Ziel, Hand an die eigene Immobilie zu legen.

Ein Sparziel, das aber nicht alle Bausparer teilen. Betrachten Sie die Verträge genauer, kann sich aus einem Bausparer durchaus eine Möglichkeit zum Anlegen und Sparen ergeben. Denn wer das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt, kann auf teils ordentliche Guthabenzinsen setzen – bei gleichzeitig hoher Sicherheit des Kapitals.

Bausparen liegt im Trend. Allerdings halten nicht alle Bausparer die Verträge bis zum Schluss durch. Speziell in finanziell schwierigen Zeiten sucht man nach Möglichkeiten, wie sich das Kapital aus dem Bausparvertrag nutzen lässt. Letztlich bleibt oft nur dessen Kündigung.

Bausparvertrag-Kündigung: Spar- oder Darlehensphase

Grundsätzlich ist, wenn es um die Kündigung eines Bausparvertrags geht, zwischen zwei unterschiedlichen Szenarien zu trennen. Auf der einen Seite dessen Auflösung in der Sparphase und andererseits während der Darlehensphase.

Besonders kompliziert kann die Bausparvertrag-Kündigung in der Ansparphase werden. Unterlaufen Ihnen hier Fehler, kann sich dies nicht nur auf die Summe auswirken, welche die Bausparkasse auszahlt, sondern auch auf eventuelle Förderungen. Denn Bausparverträge gehören zu den Sparformen, die staatlich unterstützt werden – durch die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Ein Verlust dieser Förderbeträge ist mehr als ärgerlich.

Kündigung in der Ansparphase

Bis der Bausparvertrag das gewünschte Mindestguthaben erreicht, müssen Sie im Regelfall über Jahre Prämien einzahlen. Eine Durststrecke, die für eine Kündigung besonders anfällig sein kann. Grundsätzlich ist in dieser Phase die Kündigung möglich – auch ohne die Einhaltung einer Wartefrist. Allerdings ist dieser Schritt die denkbar schlechteste Variante.


Der Grund: Die Bausparkassen verankern in ihren Verträgen Wartezeiten zwischen 3 bis 6 Monaten, nach deren Ablauf die Kündigung keine Kosten verursacht. Verzichten Sie als Bausparer auf die Einhaltung dieser Frist, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Deren Höhe ist unterschiedlich, kann sich beispielsweise auf zwei Prozent des Guthabens belaufen.


Die Bausparvertrag-Kündigung in der Sparphase hat aber noch ganz andere Nachteile für ihr Bausparguthaben. Förderungen aus der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage müssen – sofern die Sperrfrist von sieben Jahren noch nicht abgelaufen ist – in den meisten Fällen zurückgezahlt werden. Nur wenn in Ausnahmefällen dürfen die Förderbeträge auch bei einer vorzeitigen Kündigung behalten werden. Dies wäre etwa der Fall, wenn Sie:

  • nach Vertragsschluss für mindestens 1 Jahr ohne Unterbrechung erwerbslos sind,
  • oder ihr Ehegatte gestorben bzw. erwerbsunfähig sind.

Tipp: Schädlich auf die Förderbeträge wirkt sich nicht nur die Kündigung aus, auch eine Beleihung oder Abtretung kann für ihren Bausparvertrag ähnliche Folgen haben.

Bausparvertrag-Kündigung in der Darlehensphase

Neben der Sparphase ist eine Kündigung ihres Bausparvertrags auch in der Darlehensphase möglich. Dabei handelt es sich streng genommen um eine Umschuldung, da Sie ja nur den Darlehensteil aus ihrem Bausparvertrag zurückführen müssen. Lohnenswert ist dieser Schritt, wenn die Marktzinsen deutlich unter denen des Bausparvertrags liegen. Die klassische Baufinanzierung ist in dieser Situation für Sie günstiger als die höher verzinsten Bauspardarlehen. Da in der Regel hierfür seitens der Bausparkassen keine Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen ein lohnender Schritt. In diesem Zusammenhang ist zu klären, wie beim Wechsel der Bausparkasse bzw. der Ablösung durch einen Baukredit die Frage der Sicherheiten geregelt wird.

Tipp: Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang sehr genau zu prüfen, ob sich die Umschuldung rechnet. Nicht alle Nebenkosten sind auf den ersten Blick offensichtlich und können für Überraschungen sorgen.

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