Urlaub, Rollstuhl
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Barrierefrei und grenzenlos – Tipps für den Urlaub mit Handicap

Wer mit einer körperlichen Einschränkung verreisen möchte, hat nur selten die große Auswahl, die Nichtbehinderte in Form von Katalogen und Online-Reiseportalen haben. Hier gilt es dann, auf besondere Bedingungen zu achten, damit die Reise unter Einschränkungen zum Erfolg wird.

Allerdings: Auch mit dem „Rolli“ – also dem Rollstuhl – ist Reisen heutzutage kein Problem mehr. Viele Veranstalter haben sich darauf eingestellt und bieten dementsprechend behindertenfreundliche Varianten ihrer Reiseprogramme an. Uneingeschränkte Mobilität ist somit kein Hindernis auf dem Weg zu einem tollen und aufregenden Urlaub – wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Über den Wolken …

… muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Gut gesagt – als Person mit Handicap muss man es erst einmal bis ins Flugzeug schaffen. Barrierefreiheit ist daher ein wichtiger Aspekt, wenn es um das Thema Reisen geht. Der erste Schritt sollte daher der Kontakt mit der Fluggesellschaft sein – klären Sie ab, ob besondere Anforderungen erfüllt werden müssen und ob es möglich ist, auch den Rollstuhl oder andere Hilfsgegenstände mit an Bord zu nehmen. Je früher Sie hier tätig werden, desto besser: Dann hat die Fluggesellschaft noch ausreichend Zeit, sich um alles Nötige zu kümmern.

Übrigens ist das Verreisen mit Rolli & Co. nicht zwangsläufig mit Mehrkosten verbunden – die meisten Gesellschaften zeigen sich äußerst kulant und hilfsbereit, wenn es um den Transport von behinderten Fluggästen geht.

Im Urlaubsort

Sicher haben Sie vor der Buchung die Barrierefreiheit Ihrer Unterkunft genau unter die Lupe genommen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Hotels und Anlagen, die sich auch auf Behinderte spezialisiert haben – so zum Beispiel im Allgäu, wo die Bildungs- und Erholungsstätte Langau einen Urlaub für Behinderte sowie für Nicht-Behinderte im schönen Bergpanorama bietet. Aber auch in fernen Ländern besteht durchaus die Möglichkeit zum Urlauben – hier bedarf es in der Regel jedoch genauer Planung, denn die europäischen Standards sind nicht überall gegeben.

Medizinische Versorgung

Im Urlaub kann jeder krank werden – unabhängig von einer eventuell vorliegenden Behinderung. Gerade für chronisch Kranke ist es aber elementar wichtig, dass auch vor Ort eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist. Gerade bei einer Reise in exotische Gefilde kann das durchaus zum Problem werden – klären Sie notwendige Maßnahmen also im Vorfeld ab und informieren Sie sich über Erfahrungsberichte von Reisenden.

Übrigens: Medikamente sollten Sie sich in ausreichender Menge von zu Hause mitnehmen – nicht immer ist die Versorgung durch Apotheken auch in anderen Ländern sichergestellt. Nützlich ist ebenfalls ein kleines Notfallwörterbuch, mit dem Sie sich verständigen können, falls Sie die Landessprache nicht beherrschen – so sparen Sie wertvolle Zeit, falls es mal nötig sein sollte.

Krankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung ist in der Regel dazu da, anfallende Behandlungskosten im Urlaubsland zu übernehmen. Das Problem ist meistens, dass Behinderte oft zahlreiche Vorerkrankungen aufweisen – diese sind zwar in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber unter Umständen auch erfasst werden. Die Bedingungen, was in welchem Umfang durch die Reisekrankenversicherung erfasst wird, lassen sich den Vertragsunterlagen entnehmen. Hier sollten Sie ebenfalls im Vorfeld der Reise genau überprüfen, was auf Sie zukommt – ansonsten drohen hohe finanzielle Kosten, die Sie im Worst Case alleine übernehmen müssen.

Reiserücktrittversicherung

Gleiches gilt für eine Versicherung, bei der die geplante Reise erst gar nicht zustande kommt. Das ist bei chronisch Kranken oder Behinderten oft durch den körperlichen Zustand bedingt, der sich plötzlich und unerwartet verschlechtert. Je nach Gesundheitszustand wird eine Reise dann unmöglich – die Reiserücktrittversicherung schützt in diesen Fällen vor dem finanziellen Ausfall, der durch die gebuchte Reise entsteht. Auch hier führt der Versicherungsvertrag zwingend die zulässigen Stornogründe in den Vertragsbedingungen auf – eine Behinderung ist hier übrigens kein Ausschlussgrund für den Abschluss der Versicherung!

Vor dem Antritt der Reise kann es sinnvoll sein, sich vom Arzt die Reisefähigkeit bescheinigen zu lassen – damit sind Sie grundsätzlich immer auf der sicheren Seite. Auch im Nachgang und bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sind Sie mit einer Bescheinigung immer gut abgesichert.

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